AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Bedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für die Kart Masters Deutschland (NRW, Nord, Endurance) Saison oder einzelne Rennen dieser Saison als Veranstaltung, ausgerichtet durch Bräuer mit Rosenbaum, Event Masters, GbR. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Kart Masters Nord, Kart Masters NRW und Kart Masters DE und zwischen Bräuer mit Rosenbaum, Event Masters, GbR (nachfolgend Veranstalter) und den Teilnehmern (nachfolgend Teilnehmer).
1.3. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.
1.4. Vertragspartner
Der Vertragspartner ist die Bräuer mit Rosenbaum, Event Masters, GbR, Rheydter Straße 49, 41464 Neuss
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über diese Internetseite des Veranstalters, per Mail oder WhatsApp Nachricht an den den Veranstalter oder persönlich am Veranstaltungsort möglich.
2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer stellt eine Anfrage für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „ANMELDEN“ klickt. Die Teilnahme und der Vertrag kommen dann zustande, wenn der Veranstalter die Anfrage durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt der Anfrage annimmt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Preise
3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.
3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.
4. Zahlung
4.1. Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungsmail. Nach Erhalt dieser ist eine Zahlung in Höhe von € 25,00 pro angemeldetes Rennen bei der Einzelwertung Kart Masters Nord, € 20,00 pro angemeldetes Rennen bei der Einzelwertung Kart Masters NRW und € 40,00 pro angemeldetes Rennen bei der Endurance Team Wertung, als nicht erstattungsfähige Anzahlung fällig. Erhält der Teilnehmer diese Mail nicht innerhalb von 5 Tagen, so muss er sich selbständig beim Veranstalter melden. Der Restbetrag der Teilnahmegebühr ist nach Aufforderung durch den Veranstalter unverzüglich fällig, spätestens aber 3 Wochen vor Veranstaltungstag.
4.2. Zahlung per Überweisung:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigungsmail nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.
4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter. Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
5. Widerrufsrecht
5.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Es besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um bestimmte Termin (siehe Kalender Seiten) handelt bzw. ein abgrenzbarer Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wird.
6. Rücktritt / Storno
6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
a) Bei Rücktritt/Storno 3 Wochen oder mehr vor dem jeweiligen Renntag wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von € 20,00 (Kart Masters Nord), € 25,00 € (Kart Masters NRW) bzw. € 40,00 (Kart Masters Endurance) (Anzahlung) erstattet.
b) Bei Rücktritt/Storno ab 3 Wochen oder weniger, aber mehr als 48 Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung. Es sei denn die Veranstalter oder der Teilnehmer finden einen Ersatz- Teilnehmer, in diesem Fall wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von € 20,00 (Kart Masters Nord), € 25,00 € (Kart Masters NRW) bzw. € 40,00 (Kart Masters Endurance) (Anzahlung) erstattet.
c) Bei Rücktritt/Storno ab 48 Stunden oder weniger vor dem jeweiligen Veranstaltungstag erfolgt keine Erstattung.
7. Leistungen
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.
7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.
7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.
7.4. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
8. Absage der Veranstaltung
8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.
8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.
8.3. Im Fall eines Problems, am Tag der Veranstaltung, sodass die Veranstaltung verzögert oder eventuell nicht stattfinden kann, müssen die Teilnehmer vorerst am Ort der Veranstaltung verbleiben, um einen späteren Start und Abschluss gewährleisten zu können. Sollte der Veranstalter sich dazu entscheiden die Veranstaltung abzusagen, so erhalten alle Teilnehmer, die noch nicht abgereist sind, eine Erstattung innerhalb von 14 Werktagen. Sollte ein Teilnehmer vor der Entscheidung der Veranstalter abreisen, so erlischt der Anspruch auf Erstattung bei Absage.
9. Risikoübernahme und Entschädigung
9.1. Die Teilnahme am Kart Masters NRW erfolgt auf eigenes Risiko bzw. auf das Risiko der Erziehungsberechtigten, wenn der Teilnehmer unter 18 Jahre alt ist.
9.2. Das Zuschauen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt für alle Personen, die das Renngelände oder einen Teil der Rennstrecke, einschließlich der Boxengasse, betreten
9.3. Kinder, die Zuschauer sind, müssen zu jeder Zeit von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
9.4. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die während der Rennaktivitäten auftreten.
9.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die der Veranstalter für ein Risiko für ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen auf dem Gelände halten, den Zugang zum Renngelände zu verweigern.
10. Allgemeine Mindestanforderungen
10.1 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt 13 Jahre, die Mindestgröße 155 cm und das Gewicht des Teilnehmer mindestens 60 kg bei voller Ausrüstung.
10.1.1. Für die Teilnahme an der Unterklasse Midweight ist ein Mindestgewicht von 70 kg erforderlich.
10.1.2. Für die Teilnahme an der Unterklasse Heavyweight ist ein Mindestgewicht von 90 kg erforderlich.
10.2. Ein Altersnachweis kann verlangt werden, um zu bestätigen, dass die Altersbeschränkungen des oben genannten Artikels eingehalten werden.
10.3. Teilnehmer, die auf Verlangen der Veranstalter kein gültiges Ausweisdokument vorlegen können oder andere Mindestanforderungen nicht erfüllen werden nicht zum Rennen zugelassen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
10.4. Auf der Grundlage neuerer Rennerfahrungen kann ein Teilnehmer eine Ausnahmegenehmigung beantragen, woraufhin die Veranstalter in Absprache mit den Kartbahnen entscheiden, ob der Teilnehmer weiterhin an der Meisterschaft teilnehmen kann.
11. Medizinische Einschränkungen
11.1. Der Teilnehmer bestätigt, dass der Teilnehmer nicht an einer Krankheit leidet, die den Teilnehmer daran hindert, die Rennen zu fahren.
11.2. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter mitgeteilt, dass der Teilnehmer keine anderen gesundheitlichen Probleme hat. Dazu gehören unter anderem: Herzkrankheiten, Rückenverletzungen, Epilepsie, Amputationen, Prothesen, Hör- oder Sehbehinderungen oder jegliche Form von geistiger oder körperlicher Behinderung.
11.3. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Teilnehmer nicht teilnehmen kann, wenn der Teilnehmer die Regeln bezüglich Größe und Gewicht, für die die Karts normalerweise ausgelegt sind, überschreitet. Generell gilt, das Teilnehmer, die größer als 200 cm oder 120 kg sind, vor dem Rennen eine Genehmigung beantragen müssen, damit der Veranstalter sicherstellen kann, dass dies mit den verwendeten Karts zugelassen ist.
11.4. Die Teilnahme in der Schwangerschaft ist nicht erlaubt.
12. Verhalten und Einhaltung der Regeln
12.1. Der Teilnehmer muss an der Sicherheitseinweisung teilnehmen und die festgelegten Regeln und Richtlinien einhalten.
12.2. Der Teilnehmer versteht, dass die Veranstalter von den Teilnehmern erwarten, dass der Teilnehmer die Regeln zur Sicherheit aller Teilnehmer, Zuschauer und Mitarbeiter einhält und dass die Nichteinhaltung dieser Regeln zur Disqualifikation führt.
12.3. Im Falle einer Disqualifikation am Wettkampftag erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühren.
12.4. Der Veranstalter hat das Recht, Veranstaltungen zu beenden oder aus dem Programm zu nehmen, wenn die Sicherheit von Teilnehmern, Zuschauern oder Personal gefährdet ist.
12.5. Die Veranstaltung kann vom veröffentlichten Zeitplan abweichen.
12.5.1. Die Veranstaltung kann unabhängig vom Zeitplan von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr dauern.
12.5.2. Eine frühere Abreise oder ein zu spätes Eintreffen des Teilnehmers führt zu keiner Rückerstattung durch den Veranstalter.
12.5.3. Änderungen am Zeitplan sind jederzeit möglich und werden dem Teilnehmer über Mail, WhatsApp oder persönlich mitgeteilt. Auch eine Änderung am Veranstaltungstag ist möglich und führt zu keiner Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
13. Zahlungen
13.1. Zahlungen für die Saison-Einzelwertung Kart Masters Nord
Für einen Eintrag für die gesamte Saison wird eine Eintrittsgebühr erhoben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von € 25,00 für jedes Rennen. In Summe sind es €175,00. Das Startgeld muss bis 2 Wochen nach Anmeldebestätigung auf das Konto der Event Masters GbR eingegangen sein. Nach Bestätigung durch den Veranstalter und nach Eingang der Zahlung des Teilnehmers ist der Teilnehmer für die gesamte Saison registriert. Ab dem zweiten Rennen muss der Teilnehmer dafür sorgen, dass der Restbetrag spätestens 21 Tage vor jedem Rennen auf dem Bankkonto der Veranstalter gutgeschrieben wird.
13.2. Zahlungen für die Saison-Einzelwertung Kart Masters NRW
Für einen Eintrag für die gesamte Saison wird eine Eintrittsgebühr erhoben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von € 20,00 für jedes Rennen. In Summe sind es 200,00 €. Das Startgeld muss bis 2 Wochen nach Anmeldebestätigung auf das Konto der Event Masters GbR eingegangen sein. Nach Bestätigung durch den Veranstalter und nach Eingang der Zahlung des Teilnehmers ist der Teilnehmer für die gesamte Saison registriert. Ab dem zweiten Rennen muss der Teilnehmer dafür sorgen, dass der Restbetrag spätestens 21 Tage vor jedem Rennen auf dem Bankkonto der Veranstalter gutgeschrieben wird.
13.3. Zahlungen für die Saison-Endurance
Für einen Eintrag für die gesamte Saison wird eine Eintrittsgebühr erhoben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von € 40,00 für jedes Rennen. In Summe sind es € 240,00 €. Das Startgeld muss bis 2 Wochen nach Anmeldebestätigung auf das Konto der Event Masters GbR eingegangen sein. Nach Bestätigung durch den Veranstalter und nach Eingang der Zahlung des Teilnehmers ist der Teilnehmer für die gesamte Saison registriert. Ab dem zweiten Rennen muss der Teilnehmer dafür sorgen, dass der Restbetrag spätestens 21 Tage vor jedem Rennen auf dem Bankkonto der Veranstalter gutgeschrieben wird.
13.4. Zahlungen für einzelne Rennen
13.4.1. Das Nenngeld für ein einzelnes Rennen muss unverzüglich nach Aufforderung durch den Veranstalter auf das Bankkonto der Event Masters GbR überwiesen werden.
13.4.2. Nach Eingang der Zahlung des Teilnehmers, ist der Teilnehmer für das Rennen angemeldet.
13.4.3. Die Person, die die Zahlung an den Veranstalter leistet, ist verantwortlich für die korrekten Angaben zu der Reservierung für das betreffende Rennen.
13.4.4. Die Zahlung dient auch als Bestätigung, dass der Teilnehmer die Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Kart Masters Reglement gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Teilnehmer muss diese jederzeit einhalten.
13.4.5. Alle genannten Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
14. Preisgeldvergabe
14.1. Der Veranstalter vergibt Preise für die Gewinner der gesamten Saison.
14.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Preise noch anzupassen.
14.3. Finden die Kart Masters (NRW, Nord oder Endurance) 2025 nicht statt, so erhalten die Preisgewinner keine anderweitige Gewinnauszahlung.
14.4. Es gibt keinen Anspruch auf eine Auszahlung des Gewinns in Bar. Den Gewinnern wird ein Gutschein mit dem jeweiligen Gewinn am Ende der Saison ausgehändigt.
15. Befolgung der Anweisungen
15.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet das Reglement und Anweisungen der Veranstalter zu folgen.
15.2. Folgt ein Teilnehmer den Anweisungen der Veranstalter nicht, so haben die Veranstalter das Recht den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
16. Urheber- und andere Rechte
16.1. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind gestattet. Die Verbreitung dieser Fotos und Videos ist erlaubt, benötigt aber einen Tag (Markierung) des Veranstalters. Für einen Post auf Instagram ist @kartmasters.nrw oder @kartmasters.de oder @kartmasters.nord zu markieren, für das Publizieren auf Websites oder anderen Plattformen muss www.kartmasters.de für alle Personen sichtbar erkennbar gemacht werden.
17. Bildmaterial / Fotografien
17.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
18. Haftung
18.1. Der Veranstalter haftet
• bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
• im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
18.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für
• Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
• Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
• Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
18.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
18.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Neuss.
19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters, Neuss.